Was Sie über Spitex-Tarife und Kostenübernahmen wissen müssen
Viele unserer Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Damit dies reibungslos funktioniert, benötigen wir immer eine ärztliche Verordnung. Eine Spitex-Fachperson klärt bei Ihnen den Bedarf an Unterstützung und Pflege ab und gibt den voraussichtlichen Aufwand an. Wir reichen alle nötigen Dokumente direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.
Von der Grundversicherung abgedeckt sind zum Beispiel:
Hauswirtschaftliche Leistungen (z. B. Reinigung, Einkäufe, Begleitung) gehören nicht zu denPflichtleistungen der Grundversicherung. Je nach Zusatzversicherung kann ein Teil der Kosten übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall direkt bei Ihrer Krankenkasse über Ihre persönliche Situation.
Unsere Tarife
Terminabsagen
Wir bitten Sie darum, Termine jeweils mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht eingehaltene Termine müssen wir in Rechnung stellen.
Leistungsauftrag
Als Spitex rechtes Limmattal erbringen wir unsere Dienstleistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden Oberengstringen, Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil (inkl. Fahrweid) und Oetwil a. d. L., des Administrativvertrages und weiteren gesetzlichen Grundlagen. Wir erfüllen ausserdem die Richtlinien und Empfehlungen unsererDachorganisationen Spitex Verband Schweiz und Spitex Verband Kanton Zürich.
Die Patientenbeteiligung ist der gesetzlich vorgesehene Eigenanteil an den Kosten der ambulanten Pflege. Die Krankenversicherung übernimmt einen festgelegten Beitrag, die restlichen Pflegekosten werden grundsätzlich von der öffentlichen Hand und teilweise von der Patientin oder dem Patienten getragen.
Die Patientenbeteiligung wird zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse verrechnet. Ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt und richtet sich nach den kantonalen bzw. kommunalen Vorgaben. Nicht pflegerische Leistungen wie Betreuung oder Hauswirtschaft werden separat geregelt bzw. verrechnet.
https://www.zh.ch/de/gesundheit/heime-spitex/pflegefinanzierung.html