Tarife
Kosten im Überblick
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt pflegerische Spitex-Dienstleistungen. Hauswirtschaftliche Leistungen werden teilweise durch die Zusatzversicherungen abgedeckt. Bitte klären und beantragen Sie allfällige Ansprüche direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Aus der obligatorischen Grundversicherung werden folgende Leistungen rückerstattet:
- Abklärung und Beratung
- Untersuchung und Behandlung
- Grundpflegeleistungen
Voraussetzung für die Rückerstattung:
- Spitex-Auftrag: Die Krankenkassen verlangen einen ärztlichen Spitex-Auftrag.
- Bedarfsabklärung: Eine Spitex-Fachperson klärt den Bedarf an Hilfe und Pflege ab und gibt den voraussichtlichen Aufwand für Hilfe und Pflege (Quantifizierung) an.
Die allgemeinen Bestimmungen finden Sie hier.
Leistungsauftrag
Als Spitex rechtes Limmattal erbringen wir unsere Dienstleistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden Oberengstringen, Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil a.d.L. des Administrativvertrages und weiteren gesetzlichen Grundlagen. Wir erfüllen ausserdem die Richtlinien und Empfehlungen unserer Dachorganisationen Spitex Verband Schweiz und Spitex Verband Kanton Zürich.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung
Für unsere Pflegeleistungen braucht es immer eine ärztliche Verordnung. Der Hausarzt oder – bei Spitalaustritt – der behandelnde Spitalarzt stellt eine solche Verordnung aus. Wir stellen die Spitex-Verordnungen direkt den Krankenkassen zu.
Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Bei Spitalaustritt stellt der Spitalarzt für die Akut- und Überganspflege (AÜP) eine Verordnung für die ersten 14 Tage nach Spitalaustritt aus.
Unsere Tarife und Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung. Die Zusatzversicherung erstattet einen Teil der Kosten durch die Zusatzversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Die Leistungen für die Langzeitpflege und die Akut- und Übergangspflege AÜP rechnen wir in 5- Minuten-Einheiten ab; die Hauswirtschaftsleistungen in Viertelstunden-Einheiten.
Botengänge für ausserordentliche Leistungen z.B. Medikamente in der Apotheke abholen werden pauschal mit 25 Franken pro Botengang verrechnet.
Reduktion als Vereinsmitglied
Als Spitex-Vereinsmitglied erhalten Sie bei hauswirtschaftlichen Leistungen eine Ermässigung von 3 Franken pro Stunde.
Annullation / Terminabsagen
Bitte sagen Sie einen Einsatz mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Einsätze und Termine, die nicht eingehalten werden, verrechnen wir pauschal mit 45 Franken.